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Position als Reinigungskraft (w/m/d)

Position als Reinigungskraft (w/m/d)

LIfBi - Leibniz-Institut für Bildungsverläufe
location96 Bamberg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 1 Woche
Gebäudemanagement und Reinigung
Befristet

Am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe ist frühestens zum 01.05.2026 folgende Stelle in Teilzeit mit 20–25 Wochenstunden und zunächst auf zwei Jahre befristet zu besetzen:

Position als Reinigungskraft (w/m/d)

Das Leibniz-Institut für Bildungs­verläufe (LIfBi) mit rund 250 Beschäftigten ist eine eigen­ständige Forschungs- und Infra­struktur­einrichtung der empirischen Bildungs­forschung und Mitglied der Leibniz-Gemein­schaft. Kern des Instituts ist das Nationale Bildungs­panel (NEPS), die größte Langzeit-Bildungs­studie in Deutschland.

Ihr Arbeitsumfeld

Die Verwaltung des LIfBi organisiert alle adminis­trativen Vorgänge am Institut. Als Dienst­leister und zentrale Service­einrichtung sichert sie den reibungs­losen Ablauf komplexer Verwaltungs­prozesse, betreut viel­fältige technische Dienst­leistungen und gewähr­leistet so die Funktio­nalität der täg­lichen Abläufe im Institut. Daneben unter­stützt und überwacht die Verwaltung die Erfüllung der gesetz­lichen Vorgaben und ist für das interne Controlling zuständig. Das Gebäude­management verant­wortet insbesondere die Bereiche technische Infra­struktur sowie Brand- und Arbeits­schutz. Auch Dienstleistungen der Raum- und Umzugs­planung, Störungs­management sowie Sicherheits­themen sind im Arbeits­bereich angesiedelt.

Ihre Aufgabenbereiche

  • Materialgerechte Reinigung der Besprechungs­räume, Flure und Treppen­häuser im Gebäude „Wilhelmspost“
  • Unterstützung bei der Vor- und Nach­bereitung von Veran­staltungen
  • Reinigung ausgewiesener Büros und des dortigen Mobiliars anhand von Reinigungs- und Arbeits­einsatz­plänen
  • Mitverantwortung im Bereich der aufgaben­bezogenen Material­beschaffung, Ordnung und Hygiene

Ihre Voraussetzungen

  • Einschlägige Berufserfahrung ist erwünscht, idealerweise im Büroumfeld oder in vergleich­baren Arbeits­bereichen.
  • Sie verfügen über mindestens gute Deutsch­kenntnisse zum Verständnis von Anweisungen, Dienstplänen und zur fachbezogenen Kommuni­kation mit der Führungs­kraft.
  • Angemessenes und vorausschauendes Handeln im Tages­geschehen ist für Sie selbst­verständlich.
  • Sie bringen die Bereitschaft zur Kommuni­kation und Zusammen­arbeit mit den Beschäftigten (z. B. im Zeit­management der Einsatz­planung) mit.
  • Grundlegende PC-Kenntnisse sind erwünscht (z. B. für E‑Mails, Zeit­erfassung, Abwesenheits­meldungen oder digitale Unterweisungen)

Die regelmäßige Arbeits­leistung ist montags bis freitags in den Nach­mittags‑ und Abend­stunden inner­halb eines Zeit­korridors von frühestens 16:00 Uhr bis spätestens 20:00 Uhr zu erbringen. Darüber hinaus wird fallweise, nach vorheriger Absprache, Flexi­bilität zur Unter­stützung im Service für Events zu unter­schied­lichen Zeitpunkten erwartet; Wochenend- und Nacht­arbeit sind ausgeschlossen.

Wir bieten

  • Einen sicheren Arbeitsplatz in einem öffent­lich geför­derten Forschungs­institut
  • Eine tarifgebundene Vergütung (TV-L, Entgelt­gruppe 2, Erfahrungs­stufe je nach Berufs­erfahrung)
  • Ergänzend eine arbeitgeber­bezuschusste betrieb­liche Alters­versorgung über die VBLU
  • Gute Arbeitsbedingungen mit ansprechenden Sozial­räumen, moderner Ausstattung inklusive Laptop für dienst­liche Aufgaben, Angeboten zur Gesundheits­förderung u. v. m.
  • Ein wertschätzendes Arbeits­umfeld mit gelebter Kollegialität

Das LIfBi tritt für Geschlechter­gerechtigkeit und perso­nelle Vielfalt ein. Unser Institut fördert die Verein­barkeit von Familie, Pflege und Beruf, im Rahmen der Möglich­keiten der ausge­schriebenen Stelle.

Ihr Kontakt

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum Ostermontag, den 6. April 2026 – vorzugsweise über unser Onlineformular.

Inhaltliche Fragen zur Stelle beantwortet Frau Helene Geiger (0951 70060-163, helene.geiger@lifbi.de).

Wir können Ihre Bewerbung nur berück­sichtigen, wenn Sie uns außerdem ein eintrags­freies erweitertes Führungs­zeugnis der Melde­behörde Ihrer Gemeinde vorlegen, welches nicht älter als drei Monate sein darf.