Die Firma SECTION - TIMES ist seit dem 22.04.2015 im Besitz zur Arbeitnehmerüberlassung nach gemäß
§§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)
vom 7.August 1972 - BGBI: IS 1393 berechtigt.
Arbeitnehmerüberlassung zu betreiben. Sie unterliegt der Kontrolle der Agentur für Arbeit Nürnberg.
Die Aufgaben der Firma SECTION - TIMES beziehen sich auf Zeitarbeit, Recruiting, Industrieservice und Projektmanagement.
DER RICHTIGE MITARBEITER
AUF DER RICHTIGEN POSITION.
DAS IST UNSER BUSINESS.